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AfD-Kampagne – awk und STRÖER in der (Mit-)Verantwortung?

Mit zum Teil großer Verwunderung wurde die Werbe-Kampagne von „Recht und Freiheit“ durch die Polifakt Medien GmbH in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg – im Rahmen der kommenden Landtagswahlen – zur Kenntnis genommen.

awk Aussenwerbung - AfD Plakat
Quelle: Reuters – (mit freundlicher Genehmigung) – awk Werbeträger mit AfD naher Werbung

Laut Medieninformationen (siehe BILDWelt oder Google News Search etc.) stehen hinter der Aktion die o.g. Gesellschaft und ein Dutzend „anonymer Millionäre“. Von einigen Politikern war immer wieder die Rede von „illegaler Parteienfinanzierung“ oder „illegaler Wahlkampfhilfe“ – und nun scheint auch die Bundestagsverwaltung eine Prüfung vorzunehmen (siehe Handelsblatt).

Unabhängig von lauter werdenden und oben aufgeführten Vorwürfen, habe ich bei den beiden großen Außenwerbe-Unternehmen awk AUSSENWERBUNG GmbH und Ströer Media Deutschland GmbH nachgefragt, wie diese zu der Kampagne stehen, wofür sie Flächen zur Verfügung stellen.

Stroer
Quelle: privat / Mainz -STRÖER Werbeträger mit AfD naher Werbung

Da es sich dezidiert nicht um Werbung der Partei Alternative für Deutschland handelt – somit keine Wahlwerbung im klassischen Sinne darstellt – hätte sowohl die awk, als auch STRÖER die Wahl gehabt, diesen Auftrag nicht anzunehmen.

Lediglich von der awk liegt bisher eine Stellungnahme vor.

Auf die Frage hin, ob es einen Spielraum gab, den Auftrag der Polifakt Medien GmbH anzunehmen, antwortete eine Sprecherin der awk:

Grundsätzlich obliegt es uns, zu entscheiden, was zum Aushang kommt und was nicht. Die AFD ist eine zugelassene Partei und wir sehen uns hier nicht in der Rolle, Zäsuren vorzunehmen.

Die Anzahl der in Auftrag gegeben Plakate wollte sie dahingegen nicht nennen. Jedoch könne man der von BILD aufgemachten Rechnung von Kosten von bis zu 1 200€ pro Fläche nicht folgen.

Die Verantwortung bei dieser groß angelegten Werbe-Aktion, welche ggf. Einfluss auf Wahlentscheidungen der Bürer_innen nehmen kann, mag sich die awk nicht stellen; spricht dagegen von einer Zensur, welche nicht in Ihren Aufgabenbereich falle:

Plakate eignen sich mit Sicherheit sehr gut, schnell eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. Nicht zuletzt deshalb ist das Plakat DAS Medium im Wahlkampf. Was die Inhalte betrifft, obliegt eine Zensur nicht uns.

Dennoch darf zurecht gefragt werden, weshalb zum einen der Begriff der „Zensur“ verwendet wird – zum anderen hatte die awk wie oben beschrieben selbstverständliche einen Spielraum.

Unbestritten handelt es sich bei der Alternative für Deutschland um eine rechtskonservative bis zuweilen rechtspopulistische Partei. Ob das eigene Image mit einem solchen Auftrag beschädigt würde, wollte die Sprecherin nicht direkt beantworten – distanzierte sich jedoch von der Verantwortlichkeit der Inhalte der Kunden.

Ob des bekannten Engagements auch für NPOs und soziale Organisationen – wofür sich die awk auch mit kostengünstigeren Angeboten einsetzt – bestünde dennoch kein Widerspruch zu der AfD nahen Plakatierung.

Für uns steht das nicht im Widerspruch. Erst wenn es um Zäsuren geht, greifen wir in das Recht der Meinungsfreiheit aktiv ein. Und genau an dieser Stelle wird es kritisch.

Ob es sich „nur“ um Meinungsfreiheit oder gar um „illegale Wahlkampfhilfe“ handelt werden wir wohl nicht vor den Landtagswahlen wissen. Fest steht jedoch, dass sich auch Medien, welche solche Anzeigen schalten und publizieren, unangenehme Fragen gefallen lassen werden müssen.

Was ist Eure Meinung?

Natürlich interessiert mich auch Eure Meinung. Wie steht Ihr zu der Kampagne? Legitim, oder wurde eine Grenze überschritten? Habt ihr noch weitere Plakate bei Euch gesehen?

Und nicht vergessen: Am 13. März 2016 sind Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.

Von Benedikt Geyer

Mein Name ist Benedikt Geyer. Auf meiner Seite verblogge ich Interessantes rund um die Soziale Arbeit & neuere Medien und deren gegenseitige Wechselwirkung.